- 08.10.2026 „Tennis war und ist mein Leben“ – Lothar Schmidt feiert seinen 90. Geburtstag
- 20.09.2026 Elias Linke gewinnt bei den Kreissportspielen OPR
- 03.09.2026 Ein Tenniswochenende für die Geschichtsbücher
- 28.08.2026 Sobek mit starkem 2.Platz in Rathenow
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Satzung und Beitrag
TENNISCLUB WUSTERHAUSEN E.V.
Satzung & Vereinsordnungen
Alle wichtigen Dokumente und Mitgliedsbeiträge übersichtlich auf einen Blick.
Unsere Satzung und Vereinsordnungen bilden die Grundlage unseres Vereinslebens. Die vollständigen Dokumente können hier direkt als PDF geöffnet und heruntergeladen werden.
Unsere Vereinsdokumente
01 | Vereinssatzung
Grundlagen des Vereins, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand und Vereinsorganisation.
02 | Beitrags- und Leistungsordnung
Mitgliedsbeiträge, Arbeitseinsätze, Ausgleichszahlungen, Zahlungsfristen und Platzmiete.
Gültig ab 01.01.2027
03 | Finanzregelungen
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Abrechnungen und Übernahme von Nenngeldern.
Gültig ab 01.01.2027
04 | Datenschutzordnung
Umgang mit Mitgliederdaten, Fotos und Veröffentlichungen sowie Rechte betroffener Personen.
In Kraft seit 04.03.2026
Mitgliedsbeiträge ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge:
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Kinder & Jugendliche | 100 € |
| Studierende & Auszubildende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) | 125 € |
| Erwachsene (ab 18 Jahren) | 150 € |
| Paare | 250 € |
| Passive Mitgliedschaft | 60 € |
Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten und spätestens am 30. April vollständig zu zahlen. Passive Mitglieder sind von der Nutzung der Platzanlage und von Arbeitseinsätzen ausgeschlossen.
Arbeitseinsätze & Platzmiete ab 2027
Aktive Mitglieder ab Vollendung des 14. Lebensjahres sollen sich an zwei Arbeitseinsätzen pro Jahr beteiligen. Alternativ sind Ausgleichszahlungen von 30 € für den Frühjahrseinsatz und 25 € für den Herbsteinsatz vorgesehen.
Für Nichtmitglieder beträgt die Platzmiete 20 € pro Platz und Trainingseinheit (maximal 90 Minuten). Vereinstraining, Punktspiele und Turniere haben Vorrang.
Fragen zu Satzung und Beiträgen?
Der Vorstand hilft gern weiter:
Maßgeblich ist der vollständige Wortlaut der verlinkten Vereinsdokumente.


